Stipendien an der TU Clausthal > Richtlinie zur Vergabe von Stipendien

Richtlinie zur Vergabe von Stipendien

Die Richtlinie zur Vergabe von Stipendien auf Grund besonderer Leistungen oder herausgehobener Befähigung (gem. § 3 Abs. 1 Nr. 8 NHG vom 06.10.2009) finden Sie hier.

 

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